Führerscheinklasse B / BF17- Autoführerschein

Beinhaltete Klassen: AM, L       
Mindestalter:
18 bzw. 17* Jahre

Unter der Führescheinklasse B / BF17 fallen alle Kraftfahrzeuge bis zu einer maximalen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen, die nicht Bestandteil der Klassen A1, A2 und A sind. Neben dem Fahrzeugführer dürfen maximal 8 weitere Personen befördert werden.

Das Mitführen von Anhängern ist gestattet, sofern

- der Anhänger eine Gesamtmasse von 750 kg nicht
  überschreitet oder

- bei Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse
   von 750 kg, die zulässige Gesamtmasse von
    Zugfahrzeug und Anhänger nicht mehr als
    3,5 Tonnen beträgt.

 

*Führeschein mit 17 Jahren - begleitendes Fahren

Beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BF17 darf der Bewerber die oben erwähnten Kraftfahrzeuge bereits ab dem  17. Lebensjahr im öffentlichen Verkehrsraum bewegen, wenn  ein eingetragener Begleiter mitfährt. Die Anzahl der möglichen Begleitpersonen ist nicht begrenzt.

Voraussetzungen der Begleitperson:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben
  • muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen
  • muss die 0,5 Promilleregelung beachten und darf nicht unter Drogeneinfluss stehen

 

zum Führerschein - Anmeldeformular