Führerscheinklasse AM - Kleinkrafträder


Beinhaltete Klassen: keine
Mindestalter: 15 Jahre

Für alle Fahrzeuge dieser Klasse gilt:

- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h

- Hubraum maximal 50 ccm bei Verbrennungsmotoren,
   maximal  500 ccm bei Dieselmotoren

 

zum Führerschein - Anmeldeformular 

 

 Des Weiteren:

 

  1. Leichte, zweirädrige Kraftfahrzeuge ohne Beiwagen:
        Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Arbeitsmaschine maximal 4 KW (5,44 PS)

  2. Dreirädrige Kleinkrafträder (vgl. Ape)
       Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Arbeitsmaschine  maximal 4 KW (5,44 PS),
        Leermasse nicht über 270kg.

  3. Leichte, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
        mit höchstens 2 Sitzplätzen und einer Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Arbeitsmaschine
        von maximal 6 KW (ca. 8 PS) und maximal 4 KW (5,44 PS) bei Quads, Leermasse nicht über 425 kg.