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Es gibt grundsätzlich
zwei Aufbauseminare, |
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| 1. ASF | Das ASF
musst Du besuchen, wenn Du Dir einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung
geleistet hast, der der Kategorie A zuzuordnen ist oder 2 Verstöße der Kategorie
B.
A-Verstöße
beinhalten jugendtypische Regelwidrigkeiten, wie z.B.
Geschwindigkeitsüberschreitungen oder rote Ampeln. Ein Aufbauseminar beseteht aus 4 Sitzungen, die sich jeweils über 135 min. erstrecken. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung findet eine halbstündige Beobachtungsfahrt statt. Du bist während des Seminars mit noch maximal 11 anderen Teilnehmern, bzw. minimal mit noch weiteren 5 zusammen. Deine Probezeit erhöht sich danach auf insgesamt 4 Jahre. |
| 2. ASP | Das ASP
kann sowohl freiwillig besucht werden, als auch zwingend angeordnet sein.
Wer bis zu einschließlich 8
Punkten besitzt und sich zur Teilnahme an einem Seminar durchringen
kann, kommt in den Genuss eines 4-Punkte-Rabatts. Kursdauer und Teilnehmerzahl entsprechen
dem ASF. |