Es gibt grundsätzlich zwei Aufbauseminare,
die von Fahrschulen mit besonderer Qualifikation durchgeführt werden dürfen:


1. ASF Das ASF musst Du besuchen, wenn Du Dir einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geleistet hast, der der Kategorie A zuzuordnen ist oder 2 Verstöße der Kategorie B.

A-Verstöße beinhalten jugendtypische Regelwidrigkeiten, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder rote Ampeln.
Alle anderen Delikte werden dem Katalog B zugeordnet und weniger schwer geahndet.

Ein Aufbauseminar beseteht aus 4 Sitzungen, die sich jeweils über 135 min. erstrecken. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung findet eine halbstündige Beobachtungsfahrt statt. Du bist während des Seminars mit noch maximal 11 anderen Teilnehmern, bzw. minimal mit noch weiteren 5 zusammen.

Deine Probezeit erhöht sich danach auf insgesamt 4 Jahre.

2. ASP Das ASP kann sowohl freiwillig besucht werden, als auch zwingend angeordnet sein.

Wer bis zu einschließlich 8 Punkten besitzt und sich zur Teilnahme an einem Seminar durchringen kann, kommt in den Genuss eines 4-Punkte-Rabatts.
Wer die gleiche Einsicht erst bei einem Kontostand zwischen 9 und 13 Punkten zeigt, muss sich allerdings mit einem 2-Punkte-Nachlaß zufrieden geben.
Im Bereich von 14 bis 17 Punkten wird der Besuch eines Aufbauseminars angeordnet. Dabei darf man auf keinen Punkterabatt mehr hoffen.
Hat man bereits 18 Punkte und mehr gesammelt, dann ist der Betroffene, so die offizielle Begründung, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet und ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Kursdauer und Teilnehmerzahl entsprechen dem ASF.

Den aktuellen Punktekatalog kannst Du Dir unter www.kba.de anschauen.

Anmeldung und nähere Infos!