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März 2010
Oktober 2008 Abschaffung
der dreimonatigen Wartefrist nach dreimaligem Nichtbestehen der theoretischen/praktischen
Prüfung, August 2007
- für alle Fahranfänger
bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
Mai 2007
Januar 2007 Autoführerschein mit 17 Ab 1.Juli 2007 wird auch in Baden-Württemberg das begleitete Fahren eingeführt werden. An die Begleitpersonen werden folgende Anforderungen gestellt:
Mit dieser Prüfbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden! Februar 2005 Die neue Fahrerlaubnisklasse "S"
01.01.2004 Freiwilliges
Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) - weitere
Informationen November 2002
Einführung der Prüfungsaufgabe "Gefahrbremsung" für
den Klasse-B-Führerschein |
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Neues Schadenersatzrecht
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StVO Ändert sich ab 01.02.2001
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| 1. Benutzung von von Mobil- oder Autotelefon während der Fahrt § 23 StVO neuer Absatz 1a Dem Fahrzeugführer ist während der Fahrt die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Damit
ist zukünftig jeder Verkehrsteilnehmer (auch Radfahrer) verpflichtet,
eine Freisprecheinrichtung zu benutzen, wenn er während der Fahrt
ein Mobil- oder Autotelefon benutzen will. Die Art der Freisprecheinrichtung
ist nicht vorgeschrieben. Die Regelung gilt nur für die Benutzung
im öffentlich zugänglichen Telefonnetz nicht für Betriebsfunk
und CB-Funk. |
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§ 9a StVO (1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.
(2) Die Mittelinsel
des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon
sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessung das befahren des Kreisverkehrs
sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren
werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen
ist. |
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| Neues
ab 01.04. 2001 Tatbestand
0,5 - Promille-Grenze:
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| 3. Reißverschlussverfahren erst am Ende der Verengung Bei Fahrbahnreduzierung,
etwa an Autobahnbaustellen, ist mit dem Einfädeln nach dem Reißverschlusssystem
erst kurz vor der Verengung zu beginnen |