März 2010

Das Bundesamt für Zivildienst hat ab dem 01.01.10 angeordnet, dass alle zivildienstleistende, die überwiegend im Fahrdienst eingesetzt werden, vor Dienstantritt an einem Fahrtraining von mindestens 300 Minuten teilnehmen müssen. Die Trainings bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die nach einem Programm der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. durchgeführt werden. Dazu sind nur lizenzierte Fahrschulen autorisiert.
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Oktober 2008

Abschaffung der dreimonatigen Wartefrist nach dreimaligem Nichtbestehen der theoretischen/praktischen Prüfung,
d.h.ab 29.10.08 gilt generell eine Wartefrist von 2 Wochen.


August 2007


Das Alkoholverbot gilt ab dem 01.08.2007 für folgende Fahranfänger:

- für alle Fahranfänger bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
- für alle Fahrerlaubnisklassen
- auch nach Ablauf der Probezeit
- für ältere Fahranfänger nur während der Probezeit

 

 


Mai 2007


Neuester Stand zum Führerschein mit 17 (nach Aussagen des Fahrlehrerverbandes):

Die für die Einführung des Begleiteten Fahrens mit 17 Jahren (BF 17) erforderliche Verordnung, "soll noch in den Sommermonaten auf den Weg gebracht werden", sagte Innenminister Heribert Rech, MdL, bei der Mitgliederversammlung des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg am 21.04.2007 in Pforzheim. Das genaue Datum des Inkrafttretens ist noch nicht bekannt!

Mit der theoretichen Ausbildung darf bereits begonnen werden!!!

 


Januar 2007

Autoführerschein mit 17

Ab 1.Juli 2007 wird auch in Baden-Württemberg das begleitete Fahren eingeführt werden.
Wer also im Juli diesen Jahres 16 ½ Jahre alt ist kann sich bei uns zur Führerscheinausbildung anmelden.
Er kann die Theorieprüfung frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor seinem 17. Geburtstag ablegen.Nach bestandener Fahrprüfung erhält der Bewerber einen Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sein müssen.

An die Begleitpersonen werden folgende Anforderungen gestellt:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mind. 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Mit dieser Prüfbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden!


Februar 2005

Die neue Fahrerlaubnisklasse "S"

Die Klasse S berechtigt zum Führen von dreirädrigen Leichtkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Quads):

- mit einer bbH von höchstens 45 km/h
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm,
- einer Leermasse von maximal 350 kg ( bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen)

Alter:

16 Jahre

Theorie: 14 Doppelstunden Unterricht
Praktische Prüfung: 30 Minuten mit Gefahrbremsung oder Rückwärtsrechtsbogen

 

01.01.2004 Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) - weitere Informationen

Um der Tatsache entgegen zu wirken, dass Führerscheinneulinge überproportional am Unfallgeschehen beteiligt sind, können junge Fahrerinnen und Fahrer nun freiwillig an einem Fortbildungsseminar teilnehmen. In diesem Seminar sollen Erfahrungen ausgetauscht und neue Handlungsmöglichkeiten praktisch erprobt werden. Die Teilnahme führt zu einer Probezeitverkürzung von 1 Jahr!


November 2002

Einführung der Prüfungsaufgabe "Gefahrbremsung" für den Klasse-B-Führerschein

Neben den klassischen Prüfungsaufgaben wie Einparken, Anfahren in einer Steigung, Rückwärtsrechtsbogen oder Umkehren solltest Du von nun an auch in der Lage sein, aus einer Geschwindigkeit von mindestens 40 km/h, mit höchstmöglicher Verzögerung abzubremsen.
Dies kannst Du nirgends besser, sicherer und öfter trainieren als auf unserem Übungsplatz.

   
 

Neues Schadenersatzrecht

-
Seit 01.08.02 gibt es bei der Gefährdungshaftung einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
-
Bei Verkehrsunfällen mit Kindern bis zu 10 Jahren muss auch der schuldlose Autofahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld erstatten. Er selbst kann diesen Anspruch nicht geltend machen.
 

 

StVO Ändert sich ab 01.02.2001

 

 

1. Benutzung von von Mobil- oder Autotelefon während der Fahrt § 23 StVO neuer Absatz 1a

Dem Fahrzeugführer ist während der Fahrt die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Damit ist zukünftig jeder Verkehrsteilnehmer (auch Radfahrer) verpflichtet, eine Freisprecheinrichtung zu benutzen, wenn er während der Fahrt ein Mobil- oder Autotelefon benutzen will. Die Art der Freisprecheinrichtung ist nicht vorgeschrieben. Die Regelung gilt nur für die Benutzung im öffentlich zugänglichen Telefonnetz nicht für Betriebsfunk und CB-Funk.

   
2. Blinkregelung im Kreisverkehr
 

§ 9a StVO

(1) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig. Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn verboten.

 

(2) Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessung das befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

 


 

Neues ab 01.04. 2001

Ab dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, voraussichtlich 01. März oder 01. April 2001, bekommen Fahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5, aber weniger als 1,1 Promille, die Sanktionen zu spüren, die bislang erst ab 0,8 Promille griffen.

Tatbestand 0,5 - Promille-Grenze:
Kraftfahrzeug geführt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr oder mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 - Promille oder mehr oder mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt (§ 24a Abs. 1)
Die Folgen sind: Fahrverbot für 1 Monat, 500 DM Geldbuße und 4 Punkte in Flensburg.

 

 

3. Reißverschlussverfahren erst am Ende der Verengung

Bei Fahrbahnreduzierung, etwa an Autobahnbaustellen, ist mit dem Einfädeln nach dem Reißverschlusssystem erst kurz vor der Verengung zu beginnen