Die bislang gültige Coronaverordnung wurde mit Ablauf des 2. April 2022 außer Kraft gesetzt.
Zum Schutz unserer Schüler:innen und unserer Mitarbeiter halten wir aber jedenfalls vorläufig daran fest, dass im Präsenzunterricht und in der praktischen Ausbildung Masken zu tragen sind:
In den Schulungsräumen und in den Fahrzeugen gilt daher Maskenpflicht
Sobald die Infektionszahlen dies erlauben, werden wir selbstverständlich diese Verpflichtung aufheben.