Mofa - Prüfbescheinigung

Mindestalter: 15 Jahre

Dazu gehören: 

  1. Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
        von maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.

  2. Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
        von maximal 25 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.

 

Das Mitnehmen einer zweiten Person ist nur erlaubt, wenn die „Zweisitzigkeit“ in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist!


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Führerscheinklasse L - Traktorführerschein

   

Beinhaltete Klassen: keine   
Mindestalter:
 16 Jahre

 Dazu gehören: 

  1. Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzte Zugmaschinen mit einer bauartbedingten
        Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit Anhängern, dann aber mit nicht mehr als einer
        Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erlaubt.

  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten
        Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h, auch mit Anhängern.

 

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