
Mofa - Prüfbescheinigung
Mindestalter: 15 Jahre
Dazu gehören:
- Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor. - Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von maximal 25 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Das Mitnehmen einer zweiten Person ist nur erlaubt, wenn die „Zweisitzigkeit“ in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist!
zum Führerschein - Anmeldeformular
Führerscheinklasse L - Traktorführerschein
Beinhaltete Klassen: keine
Mindestalter: 16 Jahre
Dazu gehören:
- Für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzte Zugmaschinen mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h, auch mit Anhängern, dann aber mit nicht mehr als einer
Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erlaubt. - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h, auch mit Anhängern.
zum Führerschein - Anmeldeformular