
Führerscheinklasse AM - Kleinkrafträder
Beinhaltete Klassen: keine
Mindestalter: 15 Jahre
Für alle Fahrzeuge dieser Klasse gilt:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Hubraum maximal 50 ccm bei Verbrennungsmotoren,
maximal 500 ccm bei Dieselmotoren
zum Führerschein - Anmeldeformular
Des Weiteren:
- Leichte, zweirädrige Kraftfahrzeuge ohne Beiwagen:
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Arbeitsmaschine maximal 4 KW (5,44 PS) - Dreirädrige Kleinkrafträder (vgl. Ape)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Arbeitsmaschine maximal 4 KW (5,44 PS),
Leermasse nicht über 270kg. - Leichte, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit höchstens 2 Sitzplätzen und einer Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Arbeitsmaschine
von maximal 6 KW (ca. 8 PS) und maximal 4 KW (5,44 PS) bei Quads, Leermasse nicht über 425 kg.