Klasse B Erweiterung auf B 196 -
Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren!

Seit 2020 kann man in Deutschland seine Klasse B- Fahrerlaubnis erweitern und damit Leichtkrafträder fahren mit höchstens 125 ccm Hubraum, nicht mehr als 11 KW (15 PS) Leistung sowie maximal 0,1 KW/kg Leistungsgewicht.

Voraussetzung:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Im ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung bestehend aus mindestens 4 Theoriedoppelstunden mit
       klassenspezifischem Inhalt und mindestens 10 praktischen Fahrstunden


Für diese Erweiterung mit der Schlüsselzahl 196 muss keine Prüfung abgelegt werden!!!
Bitte beachten: Für Auslandsfahrten mit dem Leichtkraftrad ist die Fahrerlaubnisklasse A1 erforderlich!


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